Allgemeine Geschäftsbedingungen
für teilnehmende Unternehmen am Social-Media- und Bonuspunktesystem Hamburgs.Picnews.de
1. Vertragsgegenstand
2. Anmeldung
3. Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Beachtung der Teilnahmebedingungen mit Kundinnen/Kunden
4. Leistungen des Anbieters; Abrechnung der Bonuspunkte
5. Wert eines Bonuspunktes
6. Entgelt
7. Entgeltanpassung
8. Namensänderung und Umfirmierung
9. Kennzeichnung des Anbieters am Geschäft
10. Nutzungsrecht
11. Gewährleistung, Verfügbarkeit
12. Haftung
13. Laufzeit und Kündigung
14. Beendigung, Änderung des Bonuspunktesystems und der Teilnahmebedingungen
15. Anteilsverschiebungen, Rechtsnachfolge
16. Schlussbestimmungen
1. Vertragsgegenstand
Mit Anmeldung und Annahme dieser Bedingungen nimmt das „teilnehmende Unternehmen“ an dem Social-Media- und Bonuspunktesystem „Hamburgs.Picnews“ (nachstehend „Bonuspunktesystem“ genannt) des Anbieters Hamburgs.Picnews, Frau Hanna Eichhorst, Hofweide 36, 21031 Hamburg (nachstehend „Anbieter“ genannt) teil, das dieser auf seinen Webseiten unter der Domain www.hamburgs.picnews.de bereitstellt.
Das Bonuspunktesystem ermöglicht es den teilnehmenden Unternehmen, sich im Internet in aktueller und moderner Art darzustellen, zu Werbezwecken verschiedene Online-Aktivitäten durchzuführen (optional; bspw. Angebote an, ggf. ausgewählte, Kundinnen/Kunden zu posten, Newsletter zu versenden, Umfragen durchführen, Kundenaktivitäten auszuwerten usw.) sowie Bonuspunkte zur Kundenbindung für bestimmte Aktionen der Kundinnen/Kunden zu vergeben und einzulösen (optional; bspw. für Empfehlungen zum teilnehmenden Unternehmen oder dessen Angeboten in Social Media Plattformen oder per Email usw.). Details zur jeweils aktuellen Funktion des Bonuspunktesystems finden sich unter der vorstehenden Domain.
Das teilnehmende Unternehmen kann nach freiem Ermessen Bonuspunkte für Waren und Dienstleistungen gewähren und ist umgekehrt verpflichtet, Bonuspunkte als Gegenwert einzulösen. Das Gewähren und Einlösen kann – nach eigenem Wunsch des teilnehmenden Unternehmens – entweder nur für das teilnehmende Unternehmen oder übergreifend zwischen allen teilnehmenden Unternehmen beim Anbieter erfolgen; ggf. auf Wunsch und sofern beim Anbieter implementiert, künftig auch mit Unternehmen anderer Anbieter entsprechender Marktplatzlösungen (dies wird vorab transparent gemacht).
Das Bonuspunktesystem wird für den Anbieter von der pointslook GmbH, Marktplatz 44, 88400 Biberach, www.pointslook.de (nachstehend „pointslook“ genannt) als Auftragsdatenverarbeiter betrieben. Zur Buchung der Bonuspunkte muss das teilnehmende Unternehmen ein aktuelles Mobilgerät (Smartphone oder Tablet) der Marke Apple verwenden, auf dem eine entsprechende Software von pointslook zu installieren ist. Diese kann als App aus dem Apple App-Store bezogen werden (dabei gelten die App-Store Regelungen der Apple Inc.).
Kundinnen/Kunden der teilnehmenden Unternehmen, welche im Rahmen von Einkäufen Bonuspunkte sammeln oder Einlösen, authentifizieren sich gegenüber dem teilnehmenden Unternehmen durch Vorzeigen eines individuellen QR-Codes, der mittels des Mobilgeräts vom teilnehmenden Unternehmen durch die pointslook App. gescannt werden kann.
2. Anmeldung
Teilnahmeberechtigt sind alle teilnehmenden Unternehmen aus der Stadt Hamburg, die eigentümergeführt sind und/oder in den entspr. Postleitzahlengebieten für Zwecke der Gewerbesteuer erfasst sind. Über Ausnahmen entscheidet der Anbieter.
Die Anmeldung beim und Nutzung des Bonuspunktesystems darf nur durch natürliche juristische Personen oder natürliche Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie voll geschäftsfähig sind. Alle bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen richtig und vollständig sein. Die Zugangsdaten zum Bonuspunktesystem dürfen vom teilnehmenden Unternehmen nicht weitergegeben werden und sind sicher zu verwahren. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Teilnahmevertrag mit sofortiger Wirkung vom Anbieter gekündigt werden. Das teilnehmende Unternehmen teilt dem Anbieter Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten, bspw. Namensänderungen oder Änderungen der Bankverbindung mit.
3. Einhaltung gesetzlicher Pflichten und BEachtung der Teilnahmebedingungen mit Kundinnen/Kunden
Die teilnehmenden Unternehmen sind selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, insbesondere für diejenigen des Wettbewerbsrechts, z.B. bzgl. Rabatten, Preisangaben, lauterer Werbung etc.
Darüber hinaus sind die teilnehmenden Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung aller Bestimmungen aus den Teilnahmebedingungen (AGB), die der Anbieter mit den Kundinnen/Kunden abschließt, zu beachten und deren Ausführung zu ermöglichen. Diese Teilnahmebedingungen liegen dem teilnehmenden Unternehmen vor und sind zudem auf den Webseiten des Bonuspunktesystems einsehbar.
4. Leistungen des Anbieters; Abrechnung der Bonuspunkte
Der Anbieter übernimmt mit Hilfe von pointslook den Betrieb des Bonuspunktesystems.
Weiterhin verrechnet er die Bonuspunkte monatlich. Er erhebt dazu die Daten in einem Abrechnungslauf am Monatsende und zieht den Gegenwert bei gewährten Punkten vom Konto des teilnehmenden Unternehmens ein bzw. überweist Guthaben aufgrund von Einlösungen.
5. Wert eines Bonuspunktes
Der Gegenwert eines Bonuspunktes beträgt Euro 0,01 (1 Cent).
6. Entgelt
Das monatliche Entgelt zur Teilnahme am Bonuspunktesystem beträgt netto Euro 7,50. In diesem Entgelt sind die Kosten des Systembetriebs enthalten.
Sofern eine Teilnahme am Bonuspunktesystem dazu gebucht wird, kommt ein monatliches Entgelt in Höhe des Wertes von netto 20% der gewährten Bonuspunkte hinzu. In diesem Entgelt sind die Kosten der monatlichen Verrechnung (Datenaufbereitung, Statistik, Punktevergabe-Abbuchung und -Gutschrift) und die Kosten der Software für das Mobilgerät zur Buchung der Bonuspunkte enthalten.
Weitere entgeltpflichtige Leistungen können optional im System online dazu gebucht werden.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese beträgt derzeit 19 %.
Das teilnehmende Unternehmen erteilt dem Anbieter für den Einzug der Entgelte und die Verrechnung der Bonuspunkte eine Sepa-Einzugsermächtigung.
7. Entgeltanpassung
Über eine Anpassung des Entgelts an die Inflationsrate bzw. über eine Erhöhung im Verhältnis zu steigenden Kosten des Anbieters (z.B. höhere Kosten für die IT, Datenverarbeitung, Datensicherheit, rechtliche Compliance oder für Lizenzkosten) entscheidet der Anbieter nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des teilnehmenden Unternehmens. Eine Anpassung bzw. Erhöhung ist erstmals nach Ablauf von vollen 36 Monaten ab Vertragsbeginn möglich. Sie wird mindestens sechs Wochen im Voraus angekündigt und wird nach Ablauf dieser Frist zum darauffolgenden Monatsersten wirksam. Dem teilnehmenden Unternehmen steht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung über eine Anpassung bzw. Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Monatesende vor Wirksamwerden der Preisanpassung bzw. Erhöhung zu.
8. Namensänderung und Umfirmierung
Das Risiko für eine Namensänderung bzw. Umfirmierung des Anbieters trägt das teilnehmende Unternehmen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten für die Änderung etwaiger Werbemittel oder sonstiger Mittel und Informationen beim teilnehmenden Unternehmen zu tragen.
9. Kennzeichnung des Anbieters am Geschäft
Jedes teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich, sofern vom Anbieter vorgesehen, zur Kennzeichnung der Teilnahme an „Hamburg.Picnews“ durch ein deutlich sichtbar angebrachtes Logo am Geschäft. Dieses wird für die teilnehmenden Unternehmen vom Anbieter zur Verfügung gestellt.
10. Nutzungsrechte
Das teilnehmende Unternehmen räumt dem Anbieter, den anderen teilnehmenden Unternehmen, den Kundinnen/Kunden und pointslook an den von ihm im Bonuspunktesystem eingestellten Inhalten (bspw. an Texten, Postings, Bildern oder Videos) ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht zu Zwecken der des Betriebs des Bonuspunktesystems inkl. Werbung ein, dem Anbieter und pointslook darüber hinaus auch zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung sowie Optimierung der Services. Das Nutzungsrecht umfasst jeweils die Rechte zur Übertragung und Unterlizenzierung, zur Veröffentlichung sowie alle Verwertungsrechte, insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Zugänglichmachung, Senderechte, Bearbeitung und Umgestaltung.
Das teilnehmende Unternehmen verzichtet auf das Recht der Urheberbenennung bzgl. der von ihm erstellten und im Bonuspunktesystem eingestellten Inhalte.
Das teilnehmende Unternehmen stellt sicher, dass es alle erforderlichen Rechte an den von ihm im Bonuspunktesystem eingestellten Inhalten besitzt, bspw. an Texten, Postings, Bildern oder Videos. Insbesondere dürfen keine von Herstellern angefertigten Produktabbildungen ohne deren Erlaubnis im Bonuspunktesystem eingestellt werden.
11. Gewährleistung, Verfügbarkeit
Der Anbieter gewährleistet nicht den wirtschaftlichen Erfolg der Teilnahme am Bonuspunktesystem.
Der Anbieter gewährleistet nicht, dass das Bonuspunktesystem jederzeit und dauerhaft verfügbar ist. Die Verfügbarkeit hängt u.a. von den Leistungen Dritter wie bspw. Netz- und Telekommunikations-Betreiber ab, die der Anbieter nicht beeinflussen kann. Der Anbieter behält sich ferner vor, das Bonuspunktesystem nach eigenem Ermessen und eigenen Bedürfnissen jederzeit vorübergehend oder gem. Ziffer 14 endgültig einzustellen. Unabhängig davon bemüht sich der Anbieter um eine möglichst hohe Verfügbarkeit.
12. Haftung
Der Anbieter haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck insgesamt gefährden, d.h. die Durchführung des Bonuspunkte-Systems in seinen wesentlichen Teilen in Frage stellen. Die in den beiden vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und auch nicht bei einer Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Das teilnehmende Unternehmen stellt den Anbieter, andere teilnehmende Unternehmen sowie pointslook von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer Rechteverletzung bzgl. der von ihm im Bonuspunktesystem eingestellten Inhalte ergeben.
Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters (z.B. Geschäftsführer, Angestellte, freie Mitarbeiter), gleich aus welchem Rechtsgrund Ansprüche gegen sie erhoben werden.
13. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen mit Wirkung zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail oder Fax).
Im Fall der Kündigung sind gesammelte Bonuspunkte noch für 6 Monate ab Wirksamwerden der Kündigung vom teilnehmenden Unternehmen einzulösen.
Bei einer Kündigung, bei ganz oder teilweiser Einstellung des Bonuspunktesystems oder bei Auflösung des Anbieters besteht kein Anspruch auf Rücknahme/Erstattung der bisher gezahlten Entgelte, und auch kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Änderung von Werbemitteln oder anderen Mitteln/ Informationen beim teilnehmenden Unternehmen.
14. Beendigung, Änderung des Bonuspunktesystems und der Teilnahmebedingungen
Der Anbieter behält sich vor, das Bonuspunktesystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange des teilnehmenden Unternehmens ganz oder teilweise einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. Im Fall der Beendigung sind gesammelte Bonuspunkte noch für 6 Monate ab Beendigung vom teilnehmenden Unternehmen einzulösen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Für Ergänzungen und Änderungen des Bonuspunktesystems gilt im Übrigen: Das Bonuspunktesystem unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung mit den Zielen einer rechtskonformen und möglichst einfachen Abwicklung, der Optimierung, der Performance-Verbesserung, der Funktionserweiterung, dem technisch sicheren Betrieb und der Verhinderung von Missbräuchen, jeweils unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Interessen von Kundin/Kunde. Sofern das teilnehmende Unternehmen mit einer Ergänzung oder Änderung des Bonuspunktesystems nicht einverstanden ist, steht ihm ausschließlich das Kündigungsrecht nach Ziffer 13 zu.
Der Anbieter behält sich ferner vor, diese Bedingungen für die teilnehmenden Unternehmen zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere soweit dies zum Erhalt der Rechtswirksamkeit, zur Optimierung der Services, zur Performance-Verbesserung, zur Funktionserweiterung, zum technisch sicheren Betrieb oder zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden dem teilnehmenden Unternehmen vorab in Textform über das Bonuspunktesystem oder per E-Mail unter der zuletzt hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn das teilnehmende Unternehmen nicht innerhalb 1 Monats nach Zugang der Mitteilung kündigt oder nach Ablauf dieser Frist das Bonuspunktesystem weiter nutzt. Hierauf wird es in einer Mitteilung gesondert hingewiesen.
Mit Löschung des Kontos eines teilnehmenden Unternehmens werden alle von ihm eingestellten Inhalte im Bonuspunktesystem und den Webseiten des Anbieters gelöscht.
15. Anteilsverschiebungen, Rechtsnachfolge
Für den Fall einer Verschiebung von Anteilen an der Gesellschaft des Anbieters oder der pointslook oder im Falle einer ganz oder teilweisen Veräußerung des Anbieters oder der pointslook an eines oder mehrere dritte Unternehmen, bspw. durch Anteilserwerb, durch Übertragung von Sachen und Rechten oder durch sonstige Maßnahmen mit ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung, gilt diese Vereinbarung auch im Verhältnis des teilnehmenden Unternehmens zum Rechtsnachfolger, Erwerber oder sonst Begünstigten des Anbieters oder pointslook.
16. Schlussbestimmungen
Diese Teilnahmebedingungen umfassen die gesamten zwischen den Vertragspartnern bezüglich des Vertragsgegenstands getroffenen Vereinbarungen. Etwa gesondert vereinbarte Bedingungen, bspw. auf einem Teilnahmeformular in Papierform, gehen im Falle von Widersprüchen (nicht Lücken) zu diesen Teilnahmebedingungen vor.
Anders lautende Bestimmungen des teilnehmenden Unternehmens als in diesen Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarten Bedingungen auf einem Teilnahmeformular in Papierform gelten nicht. Insbesondere finden allgemeine Geschäftsbedingungen des teilnehmenden Unternehmens keine Anwendung. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarten Bedingungen auf einem Teilnahmeformular in Papierform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Das Textformerfordernis bleibt auch dann bestehen, wenn es mehrfach abbedungen wurde.
Auf diese Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarten Bedingungen auf einem Teilnahmeformular in Papierform sowie ihre Durchführung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarten Bedingungen auf einem Teilnahmeformular in Papierform ist Hamburg.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarter Bedingungen auf einem Teilnahmeformular in Papierform ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen als solcher und der anderen Bestimmungen. Entsprechendes gilt im Fall von Lücken.
Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung sollen die Parteien sich um eine Vereinbarung bemühen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.